Nach § 2 Schornsteinfegergesetz werden Kehrbezirke für die Kehr- und Überprüfungsaufgaben eingerichtet. Für jeden Kehrbezirk wird nur ein Bezirksschornsteinfegermeister bestellt.
Ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bauordnungsämter.
Die Kehrbezirke sind neu eingeteilt worden. Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister finden Sie auf der Homepage der Schornsteinfeger-Innung OWL unter www.schornsteinfeger-owl.de.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Wir sind aber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da.
Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
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