Nach § 2 Schornsteinfegergesetz werden Kehrbezirke für die Kehr- und Überprüfungsaufgaben eingerichtet. Für jeden Kehrbezirk wird nur ein Bezirksschornsteinfegermeister bestellt.
Ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bauordnungsämter.
Die Kehrbezirke sind neu eingeteilt worden. Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister finden Sie auf der Homepage der Schornsteinfeger-Innung OWL unter www.schornsteinfeger-owl.de.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Abfallkalender
Stadtplan
Servicezeiten
Ratsinformation
Sportplatzampel
Stellenangebote
SEPA-Lastschriftmandat