Nach § 2 Schornsteinfegergesetz werden Kehrbezirke für die Kehr- und Überprüfungsaufgaben eingerichtet. Für jeden Kehrbezirk wird nur ein Bezirksschornsteinfegermeister bestellt.
Ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bauordnungsämter.
Die Kehrbezirke sind neu eingeteilt worden. Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister finden Sie auf der Homepage der Schornsteinfeger-Innung OWL unter www.schornsteinfeger-owl.de.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.
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