Stadt Lübbecke

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Plakatanschlag

Nach den jeweiligen kommunalen Vorschriften der Städte und Gemeinden ist das Plakatieren an den hierfür bestimmten Plakatsäulen, Plakattafeln und sonstigen für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen zulässig. Plakatträger dürfen nur mit Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörden aufgestellt werden. Widerrechtliche Plakatierungen werden kostenpflichtig entfernt.

Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Bürgerbüro mit Terminvereinbarung

Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.

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