Im Rahmen der amtlichen Tierschutzüberwachung wird die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert. Der routinemäßigen Überwachung unterliegen landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sowie Gewerbetreibende wie beispielsweise Viehhandelsunternehmen.
Ferner werden insbesondere Zoohandlungen, Tierbörsen, Tierpensionen, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe und Einrichtungen, in denen Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden überwacht; zum Schutz der Tiere ist die Ausübung der o. a. Tätigkeiten erlaubnispflichtig.
Umfassende Informationen zum Thema "Tierschutz" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Abfallkalender 2023
Was erledige ich wo? Stadtplan
Ausweise und Pässe Servicezeiten
Ratsinformation Satzungen
Stadtgeschichte Sportplatzampel
Stellenangebote Mängelmelder
SEPA Lastschriftmandat