„Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ sind Tankstellen auf nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken mit einem maximalen Lagervolumen von nicht mehr als 10 m³, an denen nur betrieblich genutzte Fahrzeuge betankt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
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