Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (das sind zum Beispiel verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle usw.) müssen unschädlich beseitigt werden.
Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist eine ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere und von Tieren stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung.
Umfassende Informationen zur "Tierkörperbeseitigung" finden Sie auf den Internetseiten des Kreise Minden-Lübbecke.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
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