Stadt Lübbecke

Schnellmenü

Inhaltsbereich

A B CD E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle
 

 

Tierkörperbeseitigung

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (das sind zum Beispiel verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle usw.) müssen unschädlich beseitigt werden.

Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist eine ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere und von Tieren stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung.

Umfassende Informationen zur "Tierkörperbeseitigung" finden Sie auf den Internetseiten des Kreise Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular

Bürgerbüro mit Terminvereinbarung

Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Jetzt Termin vereinbaren!


Schnell gefunden

Abfallkalender 2023
Was erledige ich wo?
  Stadtplan  
Ausweise und Pässe  Servicezeiten
Ratsinformation     Satzungen
Stadtgeschichte  Sportplatzampel
Stellenangebote  Mängelmelder
SEPA Lastschriftmandat