Ausgehend vom Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden aus Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes wählen die Bürgerinnen und Bürger die Bürgermeisterin/den Bürgermeister und die Ratsmitglieder als Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgerschaft für die Dauer von 5 Jahren.
Der Rat ist nach der Gemeindeordnung NRW grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig (Allzuständigkeit), wobei bestimmte Aufgaben kraft Gesetzes auf die Bürgermeister übertragen sind. Ebenso hat der Rat die Möglichkeit bestimmte Angelegenheiten zu delegieren.
Der Rat tritt zusammen, sofern die Geschäftslage es erfordert.
Der Rat hat die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden, wobei ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss verbindlich vorgesehen sind. Hauptaufgabe der Ausschüsse ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. In den Ausschüssen spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse des Rates wider.
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
Wir sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da. Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
Was erledige ich wo? Stadtplan
Ausweise und Pässe Öffnungszeiten
Ratsinformation Veranstaltungen Stadtgeschichte Sportplatzampel
Stellenangebote Satzungen
Abfallkalender SEPA Lastschrift
Sie möchten sich verändern und suchen eine neue berufliche Herausforderung?
Wir suchen engagierte Mitarbeiter*innen!
Ingenieur*in oder Architekt*in für das Technische Gebäudemanagement