Für die Einladung von Freunden und Verwandten zu einem Besuchsaufenthalt aus einem visapflichtigen Land in die Bundesrepublik Deutschland ist es in der Regel erforderlich, dass die Gastgeberin/der Gastgeber eine Verpflichtung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gegenüber der für sie/ihn zuständigen Ausländerbehörde abgibt.
Eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kann zum Beispiel aus den Ländern der Europäischen Union ohne Visum erfolgen. Auch Angehörige bestimmter anderer Länder können zu Besuchszwecken oder als Touristen visumfrei einreisen. Die meisten Ausländer jedoch dürfen grundsätzlich nur mit einem gültigen Visum nach Deutschland einreisen, egal zu welchem Zweck.
Hier finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Wir sind aber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da.
Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
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