Das Amt proArbeit Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke überprüft die in § 33 SGB II genannten Unterhaltsansprüche, wenn Leistungen nach dem SGB II gewährt werden. Die Unterhaltsansprüche der leistungsberechtigten Personen gehen dann gesetzlich auf den Kreis Minden-Lübbecke über. Davon unabhängige Unterhaltsansprüche sind selbst zu verfolgen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.
Abfallkalender 2023
Was erledige ich wo? Stadtplan
Ausweise und Pässe Servicezeiten
Ratsinformation Satzungen
Stadtgeschichte Sportplatzampel
Stellenangebote Mängelmelder
SEPA Lastschriftmandat