Krankenhilfe können Sie erhalten, wenn Sie nicht krankenversichert sind oder werden können. Krankenhilfe ist wie andere Sozialhilfeleistungen auch nachrangig - das bedeutet, dass Sie sich zunächst um Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bemühen müssen.
Umfassende Informationen zur "Hilfe bei Krankheit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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