Pflegewohngeld ist eine Leistung, die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Land Nordrhein-Westfalen erhalten können. Ziel des Pflegewohngeldes ist es, dass möglichst viele Heimbewohner/innen unabhängig von der Sozialhilfe leben können. Es handelt sich somit nicht um eine Sozialhilfeleistung.
Das Pflegewohngeld dient zur Deckung der Investitionskosten der Einrichtung. Die Investitionskosten sind in jeder Einrichtung unterschiedlich hoch. Pflegewohngeld kann bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Heimes gewährt werden.
Umfassende Informationen zum "Pflegewohngeld" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
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