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Pflegewohngeld

Pflegewohngeld ist eine Leistung, die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Land Nordrhein-Westfalen erhalten können. Ziel des Pflegewohngeldes ist es, dass möglichst viele Heimbewohner/innen unabhängig von der Sozialhilfe leben können. Es handelt sich somit nicht um eine Sozialhilfeleistung.

Das Pflegewohngeld dient zur Deckung der Investitionskosten der Einrichtung. Die Investitionskosten sind in jeder Einrichtung unterschiedlich hoch. Pflegewohngeld kann bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Heimes gewährt werden.

Umfassende Informationen zum "Pflegewohngeld" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Sozialamt »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular

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