Altenhilfe steht Ihnen zu, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, wegen Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltagsleben benötigen und kein Haushaltsangehöriger die Hilfe leisten kann.
Hilfe kann zum Beispiel im Bereich der hauswirtschaftlichen Verrichtungen (Reinigung der Wohnung, Einkäufe oder ähnliches) erfolgen oder im Einzelfall durch die Kostenübernahme von Hausnotrufsystemen, Essen auf Rädern oder Betreuungspauschalen.
Umfassende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
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