Der Tod einer Person wird von dem Standesamt beurkundet, in dessen Gebiet sie verstorben ist. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige in Verbindung mit einer ärztlichen Todesbescheinigung.
In der Regel wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird den Sterbefall beim Standesamt anzeigen, die erforderlichen Unterlagen einreichen und die ausgestellten Sterbeurkunden auftragsgemäß im Empfang nehmen.
Hier finden Sie Informationen zur Aufgabe Bestattungen.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden (z. B. für Bestattung, Krankenkasse, Rente).
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere Urkunde 5,00 Euro.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
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