Was hat sich geändert?
Seit dem 01.01.2011 ist für die Ausstellung oder Änderung (z. B. Steuerklassenänderung, Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt) nur noch das Finanzamt in Lübbecke bzw. Minden zuständig.
Eintragung von Steuerklassenwechseln, Kinderfreibeträgen und Kirchenaustritten
Ein Steuerklassenwechsel gilt immer ab Folgemonat der Antragstellung. Der Antrag muss bis spätestens zum 30.11. des Jahres erfolgen.
Soll ein Kinderfreibetrag eingetragen werden, ist neben den Steuerkarten auch die Geburtsurkunde vorzulegen.
Die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre erfolgt grundsätzlich durch das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Eintragung eines Kinderfreibetrages für Kinder unter 18 Jahren, die nicht in Ihrem Haushalt leben, ist eine sogenannte steuerliche Lebensbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung erhalten Sie am Hauptwohnsitz des Kindes.
Sollten Sie aus der Kirche austreten wollen, ist das jeweilige Amtsgericht zuständig:
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Wir sind aber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da.
Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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