Stadt Lübbecke

Schnellmenü

Inhaltsbereich

A B CD E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle
 

 

Beglaubigungen

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.

Ein Tipp!
Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).

Hinweis:
Zusätzliche Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Urkunde ausgefertigt hat. Diese Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden.

Kosten

Die Kosten für eine Beglaubigung sind von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich. Die Gebühren liegen zwischen 1,00 € und 5,00 €.

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Bürgerbüro mit Terminvereinbarung

Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Jetzt Termin vereinbaren!


Schnell gefunden

Abfallkalender 2023
Was erledige ich wo?
  Stadtplan  
Ausweise und Pässe  Servicezeiten
Ratsinformation     Satzungen
Stadtgeschichte  Sportplatzampel
Stellenangebote  Mängelmelder
SEPA Lastschriftmandat