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Ehefähigkeitszeugnisse

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschließung beider Verlobten nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt oder Gemeindeverwaltung) des Herkunftslandes ausgestellt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.

Kosten

Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für zwei Deutsche fallen Gebühren in Höhe von 40,00 Euro an; ist ausländisches Recht zu beachten, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 66,00 Euro an.

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

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Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.

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