Auszubildende an Schulen haben einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Umfassende Informationen zur Ausbildungsförderung/BAföG finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Hinweis:
Sie können die Anträge auch bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgeben.
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
Wir sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da. Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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