Auszubildende an Schulen haben einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Umfassende Informationen zur Ausbildungsförderung/BAföG finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Hinweis:
Sie können die Anträge auch bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgeben.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
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