Das Jugendamt wird auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils, bei dem ein Kind lebt, Beistand des Kindes. Dabei kümmert sich das Jugendamt um die
Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.
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