Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amtswegen eine Betreuungsperson.
Die Betreuungsstelle (Betreuungsbehörde) berät und unterstützt die Betreuer und das Vormundschaftsgericht bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und schlägt im Einzelfall Personen vor, die als Betreuungspersonen geeignet sind.
Weitere Informationen zum Thema "Betreuungsstelle" finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
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