Eine besondere Ehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger anlässlich von Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit sowie anlässlich von Altersjubiläen.
Die Ehrungen erfolgen durch die Bürgermeister, die OrtsvorsteherInnen oder Bezirksausschussvorsitzenden. Zum 100. Geburtstag oder der Diamantenen Hochzeit erfolgt die Ehrung zusätzlich durch den Landrat.
Da nicht alle Heiratsdaten im Melderegister gespeichert sind, informieren Sie im Zweifelsfall bitte die oben genannte zuständige Mitarbeiterin über ein anstehendes Jubiläum.
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