Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis. Diese Erlaubnis, die nach gesetzlichen Bestimmung des Ausländerrechts erteilt wird und seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes Bestandteil des Aufenthaltstitels ist, wird in der Ausländerbehörde beantragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.
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