Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuerdurchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschiften die Gewerbesteuer-Richtlinien.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.
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