Stadt Lübbecke

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Vollstreckung

Die Stadt-/Gemeindekasse ist als Vollstreckungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen zuständig. Neben Forderungen der Stadt/Gemeinde (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sind dies auch Forderungen anderer Behörden (Städte/Gemeinden, Kreise, WDR, Industrie- und Handelskammer etc.).

Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung von:

  • beweglichen Sachen
  • Konten bei Banken/Geldinstituten
  • jeglichen anderen verwertbaren Rechten

Deshalb:
Zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit uns.

Hinweis:
Hier finden Sie Informationen zur Kreiskasse des Kreises Minden-Lübbecke.

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Bürgerbüro mit Terminvereinbarung

Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.

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