Für Geld- bzw. Sachspenden für förderungswürdige Zwecke an die jeweilige Kommune und ihre Einrichtungen werden Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Spenden für förderungswürdige Zwecke an als gemeinnützig anerkannte und eingetragene Vereine sind direkt an diese zu leiten, die Spendenbescheinigungen werden dann auch vom Verein ausgestellt.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.
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