Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit der LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.
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