Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum.
Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen.
Der Mietspiegel weist auf der Basis der Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in Euro/qm monatlich aus. Die Nebenkosten (Betriebskosten) werden üblicherweise neben der Miete erhoben. Hierzu zählen u. a. Wassergeld, Entwässerungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Heiz- und Warmwasserkosten, Stromkosten.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
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