Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum.
Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen.
Der Mietspiegel weist auf der Basis der Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in Euro/qm monatlich aus. Die Nebenkosten (Betriebskosten) werden üblicherweise neben der Miete erhoben. Hierzu zählen u. a. Wassergeld, Entwässerungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Heiz- und Warmwasserkosten, Stromkosten.
Was erledige ich wo? Stadtplan
Ausweise und Pässe Öffnungszeiten
Ratsinformation Veranstaltungen Stadtgeschichte Sportplatzampel
Stellenangebote Satzungen
Abfallkalender SEPA Lastschrift
Gestalten Sie als Mitglied des Verwaltungs-vorstands die Stadtentwicklung aktiv mit und setzen Sie mit uns Akzente für die Zukunft.
Wir haben viel vor!