Über eine Bauvoranfrage kann ein Bauherr klären, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann und darf. Man spricht hier auch von einem kleinen Genehmigungsverfahren. Dieses Vorgehen ist vor allem für Grundstücke ratsam, für die es keinen Bebauungsplan gibt. Ist dies der Fall, sollte unbedingt vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage gestellt werden!
Eine Bauvoranfrage wird schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte, eine Baubeschreibung sowie Zeichnungen des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.
Die Bauvoranfrage kann formlos oder förmlich eingereicht werden. Für eine formlose Bauvoranfrage sind Skizzen und ein Lageplan ausreichend. Bei einer förmlichen Bauvoranfrage kann ein Bauherr einen rechtswirksamen Bauvorbescheid erwirken, der für zwei Jahre gültig ist. Demnach kann in diesem Zeitraum keine andere Aussage bezüglich einer Genehmigung des Bauvorhabens getroffen werden.
Jedoch ist eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid noch keine Baugenehmigung. Wird später im Bauantrag ein Entwurf eingereicht, der von den Aussagen der Bauvoranfrage abweicht, so kann die Baugenehmigung für das Bauvorhaben gegebenenfalls nicht erteilt werden. Daher sollte die Bauvoranfrage von vorn herein so genau wie möglich formuliert werden.
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