Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Bodenwerte für Grundstücke einer Zone (Richtwertgebiet), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt.
Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, den Grundstücksmarkt transparent zu machen und diesem Zweck dienende Daten zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen (u. a. Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte, Verkehrswertgutachten).
Weitere Informationen zum Gutachterausschuss finden Sie unter https://www.gars.nrw/minden-luebbecke
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
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Telefon allgemein 05741 276-0
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