Wenn Sie schwerbehindert sind, eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben oder blind sind, können Sie von verschiedenen Parkregelungen ausgenommen werden.
Voraussetzung für die Parkerleichterung ist, dass Ihr zuständiges Sozialamt in Ihrem Fall das Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blind) anerkannt hat.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke.
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
Wir sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da. Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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