Stadt Lübbecke

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Personenbeförderungsschein

Wer in einem Taxi, Mietwagen oder Krankenwagen Fahrgäste transportieren möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein genannt.

Der Personenbeförderungsschein wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Straßenverkehrsamt Minden »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-29000
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Coretta Müller »
Straßenverkehrsamt
Telefon: +49 571 807 29320
Fax: +49 571 807 39320
E-Mail oder Kontaktformular

Bürgerbüro mit Terminvereinbarung

Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.

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