Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Hinweis:
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.
Abfallkalender 2023
Was erledige ich wo? Stadtplan
Ausweise und Pässe Servicezeiten
Ratsinformation Satzungen
Stadtgeschichte Sportplatzampel
Stellenangebote Mängelmelder
SEPA Lastschriftmandat