Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Hinweis:
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Wir sind aber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da.
Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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