Stadt Lübbecke

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Abmeldungen Wohnsitz

Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen.

In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

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Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

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