Wenn Sie neu zugezogen oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden.
Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn einer von Ihnen die Anmeldung vornimmt. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und den Reisepass (falls vorhanden) des Partners vorlegen.
Ab 01.11.2015:
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (PDF, 65 kB)
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