Wenn Sie neu zugezogen oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden.
Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn einer von Ihnen die Anmeldung vornimmt. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und den Reisepass (falls vorhanden) des Partners vorlegen.
Ab 01.11.2015:
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (PDF, 65 kB)
über EinzugFür Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Wir sind aber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da.
Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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