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Das liebe Geld –
und was wir damit tun

In wirtschaftlich turbulenten Zeiten ist eine solide Haushaltsführung das Fundament für die Zukunftsfähigkeit einer Kommune. Die Stadt Lübbecke wirtschaftet sparsam, ohne eine Sparkasse zu sein. Wir investieren kontinuierlich in unsere Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen. Und wo ein großer Wurf gefragt ist, nehmen wir alle Kraft zusammen: bei unseren Schulen etwa. Wie wir das anstellen, können Sie hier nachlesen, auf den Cent genau.

Entwurf Haushaltsplan 2025

Der Entwurf des Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wurde dem Rat am 07.11.2024 zugeleitet. Er kann während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 310, während der Dienststunden eingesehen werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 ist zudem interaktiv und als PDF-Dokument verfügbar.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke bis zum 27. November 2024 Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Der Bürgermeister -, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.

Haushaltsplan 2024

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2024 sind am 14.03.2024 vom Rat beschlossen worden. Die Haushaltssatzung ist mit der Bekanntmachung vom 26.03.2024 in Kraft getreten.

Der Haushaltsplan 2024 ist interaktiv und als PDF-Dokument verfügbar.

Nachtragshaushalt 2023

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2023 sind am 26.10.2023 vom Rat beschlossen worden. Die Haushaltssatzung ist mit der Bekanntmachung vom 17.11.2023 in Kraft getreten.