Haarige Biester: Eichenprozessionsspinner
Erkennen – Fernbleiben – Melden: Leitfaden zum Umgang mit dem gesundheitsgefährdenden Schädling
Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopea processiona L.) vermehrt sich seit einigen Jahren auch im Stadtgebiet von Lübbecke. Experten rechnen mit der Gefahr eines sprunghaft verstärkten Auftretens. In seinem Stadium als Nachtfalter ist er harmlos. Seine Raupen allerdings tragen Gifthaare, die bei Mensch und Tier allergische Reaktionen hervorrufen können.
Die Eiablage im Herbst erfolgt bevorzugt auf frei in der Sonne stehenden Eichen an Waldrändern, in Freizeit- und Grünanlagen – Gebiete, in denen sich auch Menschen gerne aufhalten. Die Eigelege befinden sich in der Regel im oberen Kronenbereich und sind dort kaum auszumachen. Ab Ende April schlüpfen die Raupen und durchlaufen mehrere Entwicklungsstadien, ehe sie sich verpuppen.
Die Raupen sammeln sich nestartig an locker zusammengesponnenen Blättern oder Zweigen. Im Juni ziehen sie sich tagsüber zum Häuten in ihre bis zu einem Meter langen Gespinstnester am Stamm und in Astgabeln zurück. Von dort aus gehen sie wie in einer Prozession auf Nahrungssuche. Dabei können sie Bänder von mehr als zehn Metern Länge bilden.
Ab dem dritten Stadium wachsen den Larven feine Brennhaare. Diese brechen leicht ab und verbreiten sich dann massenhaft und an windigen Tagen in größerem Radius. Die Härchen dringen in Haut und Schleimhäute ein, reizen sie mechanisch und biochemisch. Besonders empfindlich sind die dünnen Hautpartien im Gesicht, am Hals und an den Innenseiten der Ellenbogen.
Erkennen!
Nicht jede haarige Raupe ist ein Eichenprozessionsspinner. Zu Beginn ihrer Lebenszeit sind die Raupen gelb-braun, mit der Zeit verändert sich ihre Farbe dann zu einem Graublau bis Schwarz. Ihre Körper sind mit gut sichtbaren Haaren bedeckt. Die Tiere können bis zu fünf Zentimeter groß werden. Ihre Gespinste ähneln Nestern, die an den Stämmen der befallenen Bäume hängen.
Das auffälligste Merkmal zur Unterscheidung ist das Verhalten der Raupen bei der Fortbewegung, die namensgebende „Prozession“ in Gruppen. An der Spitze befindet sich eine einzelne Larve, hinter der sich die ganze Familie oft pfeilförmig versammelt.
Fernbleiben!
Der wirksamste Schutz besteht darin, betroffene Gebiete in der kritischen Verbreitungszeit zu meiden. Schauen Sie sich Bäume, unter denen Sie spazieren gehen, liegen oder picknicken wollen, genau an. Achten Sie auf Nester.
Setzen Sie sich in befallenen Gebieten nicht ins Gras oder auf den Boden. Lassen Sie Hunde nicht frei herumlaufen und halten Sie Nutztiere von befallenen Bäumen fern. Bedecken Sie empfindliche Hautbereiche wie Nacken, Hals, Unterarme und Beine. Berühren Sie die Raupen oder die Nester nicht und versuchen Sie auf keinen Fall, ein Nest selbst zu bekämpfen!
Solange Raupennester erkennbar sind, sollte auf Holzernte oder Baumpflegemaßnahmen verzichtet werden. Leider ist nicht an allen betroffenen Bäumen, wie zum Beispiel in Waldgebieten, eine Bekämpfung möglich.
Melden!
Damit die Stadt einen Überblick über Befälle behalten und schnell die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann, ist es wichtig, dass alle Funde gemeldet werden. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist:
Erkannt betroffene Bäume im öffentlichen Raum werden gekennzeichnet und mit Gefahrenhinweisen versehen. Bei akuter Gefahr, etwa Nähe zu Kindergärten oder Schulen, werden die Nester schnellstmöglich durch einen Fachbetrieb beseitigt.
Was tun bei Kontakt mit Brennhaaren?
- Sofort Kleidung wechseln, duschen und Haare waschen!
- Die Bekleidung unbedingt waschen!
- Gegen den oft heftigen Juckreiz helfen Arzneimittel wie Fenistil® oder Soventol®, die auch gegen Insektenstiche verwendet werden.
- Bei Auftreten allergischer Symptome sollte ein Arzt oder Hautarzt aufgesucht werden. Bitte erwähnen Sie den (möglichen) Kontakt mit Raupenhaaren.
Privater Baumbestand betroffen?
Bitte versuchen Sie auf keinen Fall, Raupen, Gespinstnester oder Häutungsreste selbst zu entfernen! Dazu bedarf es umfangreicher Schutzausrüstung und spezieller Gerätschaften. Einige Fachfirmen bieten die fachgerechte Bekämpfung an, darunter im Kreisgebiet der