Osterfeuer in Lübbecke - jetzt anmelden!
In Landschaftsschutzgebieten ist zusätzlich eine Genehmigung durch den Kreis erforderlich
Lübbecke. Die Osterzeit rückt näher und damit auch die traditionellen Brauchtumsfeuer. Das Lübbecker Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Regelungen für Osterfeuer hin. Das Abbrennen eines Feuers ist dem Ordnungsamt der Stadt Lübbecke mindestens 14 Tage vorher unter Benennung einer volljährigen Aufsichtsperson anzuzeigen. In diesem Jahr läuft die Meldefrist bis Freitag, 15. März. Abgebrannt werden dürfen Osterfeuer von Ostersamstag bis Ostermontag.
Für Osterfeuer in Landschaftsschutzgebieten ist neben der Anzeigepflicht bei dem Ordnungsamt auch eine Genehmigung durch den Kreis Minden-Lübbecke erforderlich. Entsprechende Anträge können vor Ostern – möglichst bis zum 12. März – formlos schriftlich (z.B. als E-Mail) bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden. Dort zuständig für das Stadtgebiet von Lübbecke ist Frau Carola Fürste, Telefon (05 71) 8 07 -2 34 40, E-Mail c.fuerste@minden-luebbecke.de.
Es gelten folgende Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften, für die jeder, der ein Osterfeuer veranstaltet, selbst verantwortlich bleibt. Sollte eine der Vorschriften nicht eingehalten werden, kann das ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Aufsichtsperson nach sich ziehen. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften zum Schutz der Tiere drohen strafrechtliche Konsequenzen.
- Der Verbrennungsort muss außerhalb der geschlossenen Ortslage liegen, 100 m von bewohnbaren Gebäuden, Wäldern, Mooren und Heiden, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen, 25 m von Hecken, Gebüschen und ähnlichen Anpflanzungen und 10 m von Wirtschaftswegen entfernt liegen.
- Der Verbrennungsort darf erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig erloschen ist, gegebenenfalls ist eine Brandwache einzurichten. Außerdem sind alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit Personen, insbesondere Kinder und auch der Straßenverkehr nicht gefährdet werden.
- Es dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände verbrannt werden. Das gilt auch für das Anzünden.
Das zur Verbrennung vorgesehene Material darf erst unmittelbar vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. Sollte gesammeltes Brennmaterial bereits länger am Verbrennungsort liegen, ist es vor dem Anzünden umzuschichten, um Kleintieren und Vögeln, die sich in derartigen Haufen aufhalten, die Flucht zu ermöglichen. Das Feuer ist deshalb zunächst nur von einer Seite aus in Brand zu setzen.