Aktuelle Informationen zur Geflügelpest
Kreis Minden-Lübbecke. Das Veterinärwesen des Kreises Minden-Lübbecke informiert darüber, dass aktuell im gesamten Kreisgebiet Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder auch Vogelgrippe) in Kraft sind. Diese Maßnahmen dienen den Schutz unseres Hausgeflügels und sind ein wichtiges Instrument der Tierseuchenbekämpfung.
Zum Schutz der Geflügelbestände gilt im gesamten Kreis Minden-Lübbecke seit dem 6. November 2025 eine Aufstallpflicht. Darüber hinaus ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Schauen, Wettbewerben und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel – ausgenommen Tauben – bis auf weiteres untersagt.
Tote oder krank erscheinende Zug- und Rastvögel wie Enten, Gänse und Kraniche sowie Greifvögel (Eule, Falken o.ä.) und Aasfresser (Raben, Krähen) sollten nicht berührt und die toten Wildvögel umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Am Wochenende und an Feiertagen können Totfunde der Kreisleitstelle in Hille unter (0 57 03) 98 11 20 gemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Mühlenkreises.