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Teilhaben und Mitgestalten

Menschen mit Behinderungen wollen genauso leben wie andere auch. Sie möchten mobil sein und ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können. Und sie haben ein Recht darauf. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Ansprechpartner in der Verwaltung:
der Bereich Soziales

Um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmert sich der Bereich Soziales in der Stadtverwaltung. Alle Lübbecker Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen können seine Hilfe in Anspruch nehmen. Lena Gosewehr und ihre Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie bei allen behindertenrelevanten Themen, behördlicher wie organisatorischer Natur, und stellt den kurzen Draht zum zuständigen Fachausschuss für Soziales und Familien sicher.

Beirat für Inklusion und Teilhabe

Zur Förderung der aktiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben hat der Rat der Stadt Lübbecke einen Beirat für Inklusion und Teilhabe eingesetzt.

Auf Grundlage der dazu verabschiedeten Satzung sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) werden aktuell Delegierte gesucht, die den Beirat aus ihrer Mitte wählen. Die Wahl findet voraussichtlich im November 2025 in öffentlicher Sitzung statt. Stichtag für die Benennung der Delegierten ist der 17. Oktober 2025.

In Leichter Sprache

Jede in Lübbecke vertretene Behindertenorganisation und Selbsthilfegruppe kann pro zehn Mitglieder eine Delegierte oder einen Delegierten benennen, die oder der von einer Behinderung betroffen ist, höchstens jedoch drei Delegierte. Selbsthilfegruppen mit weniger als zehn Mitgliedern steht eine Delegierte oder ein Delegierter zu. Für nicht organisierte Selbsthilfegruppen erfolgt die Nominierung über das Bürgerformular, mit dem jeweils zehn von einer Behinderung betroffene Bürgerinnen und Bürger einen Delegierten benennen können. Alle Delegierten müssen ihren Wohnsitz in Lübbecke haben.

Die Wahl findet in öffentlicher Sitzung statt. Für die vorgeschlagenen Delegierten besteht keine Verpflichtung, sich in den Beirat wählen zu lassen. Sie können am Tag der Wahl auch nur ihr aktives Wahlrecht ausüben. Es werden neun stimmberechtigte Mitglieder gewählt, davon sollen mindestens sechs Menschen mit einer festgestellten Schwerbehinderung (Behinderungsgrad von mindestens 50) sein.

Zusätzlich benennt jede im Rat der Stadt Lübbecke vertretene Fraktion ein beratendes sowie ein stellvertretendes beratendes Mitglied für den Beirat. Sollten nicht alle Behinderungsgruppen im Beirat vertreten sein, kann der Beirat beratende Mitglieder aus diesen Personenkreis benennen.

Der Beirat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet von Lübbecke, unterrichtet und berät den Rat und die Fachausschüsse und wirkt bei der Planung von Veranstaltungen mit. Außerdem berät und koordiniert der Beirat Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen. Er wirkt bei Projekten und Maßnahmen von öffentlichen und privaten Trägern auf behindertengerechten Ausbau und Gestaltung hin.

Downloads

Beirat für Inklusion und Teilhabe (Link zum Ratsinformationssystem)
Satzung des Beirats für Inklusion und Teilhabe [PDF-Datei, 263 KB]
Geschäftsordnung des Beirats für Inklusion und Teilhabe [PDF-Datei, 77 KB]


Logo Leichte Sprache © http://www.inclusion-europe.org

Beirat für Inklusion und Teilhabe in Lübbecke

Der Rat der Stadt Lübbecke hat beschlossen, Menschen mit Behinderung sollen mehr am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Deshalb hat der Rat der Stadt Lübbecke einen Beirat gegründet.

Was macht der Beirat für Inklusion und Teilhabe?
Der Beirat für Inklusion und Teilhabe setzt sich ein für Menschen mit Behinderung.
Er unterstützt den Rat der Stadt Lübbecke und die Politiker.
Er plant Veranstaltungen mit.
Der Beirat unterstützt andere Menschen mit Behinderung und Vereine.

Was müssen Sie tun?
Wenn Sie mitmachen wollen, müssen Sie in Lübbecke wohnen.
Melden Sie sich zum Beispiel in ihrem Verein oder in ihrer Selbsthilfegruppe.
Wer mitmachen will, muss sich bis zum 17.10.2025 vorschlagen lassen.
Bei der Stadt Lübbecke im Servicebüro gibt es ein Bürger-Formular.
Das muss man ausfüllen.

Wann wird gewählt?
Alle fünf Jahre wird der Beirat für Inklusion und Teilhabe gewählt.
Die nächste Wahl ist im November 2025 geplant.
Es werden neun Menschen gewählt.
Mit unterschiedlichen Behinderungen.
Außerdem suchen die Fraktionen einen Berater und einen Stellvertreter aus.
Die beraten den Beirat für INklusion und Teilhabe bei seiner Arbeit.

Wenn Sie mehr wissen wollen fragen Sie Lena Gosewehr von der Stadt Lübbecke.
E-Mail-Adresse: l.gosewehr@luebbecke.de
Telefon-Nummer: 05 74 1 - 27 61 61

(Übersetzung und Prüfung: Agentur für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bonn; Marion Frohn, Christina Gummersbach)

Gebündelte Informationen zum Thema Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gibt es auf der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betriebenen Internetplattform einfach-teilhaben.de.