Städtischer Friedhof: Ab dem 22. Juli wird die Standfestigkeit der Grabmale überprüft
Lübbecke. Die Friedhofsverwaltung der Stadt weist darauf hin, dass ab dem 22. Juli die alljährlich durchzuführende Standfestigkeitsprüfung der stehenden Grabmale auf dem städtischen Friedhof durch ein Fachunternehmen erfolgen wird. Aufgrund der bestehenden Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt zur regelmäßigen Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen verpflichtet, um Sach- und Personenschäden durch umstürzende Grabsteine zu verhindern.
Grabmale, die sich bei der Prüfung als nicht standsicher erweisen, werden mit einem gelben Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten der so markierten Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung anschließend schriftlich zur Behebung der Mängel aufgefordert.