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Hallo Vereine, 1.250 Euro gefällig?

Bewerbungsverfahren für Vereinsveranstaltungen zum Jubiläumsjahr startet | Sparkasse Minden-Lübbecke trägt Gesamtvolumen von 25.000 Euro

Lübbecke. Ein lebendiges und vielseitiges Vereinswesen ist seit jeher glänzendes Aushängeschild der Stadt Lübbecke. Um das im Rahmen des bevorstehenden Stadtjubiläums gebührend zu feiern und sich für das ehrenamtliche Engagement bei ihren Vereinen und deren Mitgliedern zu bedanken, lobt die Stadt Lübbecke eine besondere Förderung aus: Ab sofort (Dienstag, 1. Oktober) kann sich jeder Verein bewerben und 1.250 Euro für Veranstaltungen erhalten, die eine Verbindung zum Jubiläum herstellen. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt 25.000 Euro – und bleibt dank der großzügigen Unterstützung der Sparkasse Minden-Lübbecke „haushaltsneutral“: Das traditionell stark für gemeinnützige Zwecke engagierte Geldinstitut trägt die Kosten vollständig.
 
Förderfähig sind ehrenamtliche Veranstaltungen von Lübbecker Vereinen, die im Stadtgebiet allgemein zugänglich sind und durch eine kreative Verbindung mit dem Jubiläum die Identifikation mit der Stadt Lübbecke stärken. Etablierte Veranstaltungen können dabei ebenso gefördert werden wie neue Formate, dem Einfallsreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die Veranstaltung muss im Jubiläumsjahr durchgeführt werden, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 also. Über die Vergabe entscheidet der Bereich Bildung und Kultur der Stadtverwaltung.
 
„Die Vereinsförderung im Rahmen des Stadtjubiläums ist eine Initiative, von der wir sofort begeistert waren“, so Markus Schaly, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Minden-Lübbecke, der die Kostenübernahme gemeinsam mit Bürgermeister Frank Haberbosch und dem Ersten Dezernenten Philipp Knappmeyer eingefädelt hat. Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut sehe man sich in der Pflicht, gesellschaftliche Anliegen und Aufgaben zu unterstützten und hier erwirtschaftete Erträge auch den Menschen vor Ort zugutekommen zu lassen, so Schaly: „Wenn es dann auch noch um eine so schöne und identitätsstiftende Idee geht, umso besser.“
 
Bewerbungen sind schriftlich an die Stadt Lübbecke zu richten. Das Bewerbungsformular und die Förderrichtlinie stehen hier zum Download zur Verfügung. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich bis zum 30. Juni 2025 beziehungsweise so lange Mittel aus dem Fördertopf zur Verfügung stehen. Schnell sein könnte sich lohnen, da die Vergabe nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt: Was weg ist, ist weg.