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Live-Ticker zur Kommunalwahl

An dieser Stelle versorgen wir interessierte Bürgerinnen und Bürger den ganzen (Wahl-)Sonntag über mit aktuellen Informationen und Lesestoff zu den Rats-, Bürgermeister- und Kreistagswahlen in Lübbecke. Die einzelnen Beiträge werden hier in umgekehrter chronologischer Reihenfolge erscheinen, der jeweils aktuellste zuerst also.

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Darüber hinaus möchten wir auf das Angebot unseres IT-Dienstleisters OWL-IT aufmerksam machen. Unter https://wahl.owl-it.de werden im Laufe des Abends die Auszählungsergebnisse aller drei Wahlen in übersichtlicher Darstellung präsentiert.

++ 21:26 Uhr - Ende Gelände ++

Das war’s für heute. Eine komplette Zusammenfassung der Wahlergebnisse mit Auflistung der Direkt- und Listenmandate wird voraussichtlich morgen im Laufe des Tages auf www.luebbecke.de verfügbar sein. Die Stadt Lübbecke bedankt sich für Ihr Interesse und wünscht eine gute Nacht!

++ 21:22 Uhr - Lübbecke hat gewählt: Philipp Knappmeyer wird Bürgermeister, SPD im Rat vorn, AfD erobert 5 Sitze

Lübbeckes neuer Bürgermeister wird Philipp Knappmeyer heißen. Der 41-jährige Sozialdemokrat, dessen Kandidatur neben seiner eigenen Partei von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Lübbecke Konkret und Die Linke unterstützt wurde, setzt sich mit 55,78 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gegen seinen Mitbewerber Bent-Maria Grote (CDU) durch, der auf 44,22 Prozent kommt.

Bei der Wahl zum neuen Stadtrat büßt die SPD zwar im Vergleich zur Wahl von 2020 rund eineinhalb Prozentpunkte ein, behauptet sich aber mit einem Stimmanteil von 35,45 deutlich vor der CDU, die zwei Prozentpunkte auf 30,85 zulegen kann. Die Grünen kommen auf 6,4 Prozent (minus 10,8), WL 5 (minus 1,9), LK 2,6 (minus 0,5), FDP 2,6 (minus 1,7) und Die Linke 4 (plus 1,3). Bei ihrem ersten Antritt in Lübbecke erreicht die AfD aus dem Stand 13,95 Prozent.

Der Lübbecker Rat wird damit zum Acht-Parteien-Parlament, dessen Sitze sich vorbehaltlich abschließender Prüfungen und der formalen Bestätigung durch den Wahlausschuss wie folgt verteilen: SPD 13, CDU 12, AfD 5, Grüne 2, WL 2, Linke 2, FDP 1, LK 1.

++ 21:09 Uhr - Kreistagswahl: SPD prozentual knapp vorn, aber CDU gewinnt alle Direktmandate; AfD drittstärkste Kraft ++

Die Wahl zum neuen Kreistag sieht auf dem Stadtgebiet von Lübbecke CDU und SPD prozentual fast gleichauf bei rund 33 Prozent (SPD 33,32; CDU 32,98), gefolgt von der AfD mit 15,24 Prozent. Die CDU bestätigt damit ihr Ergebnis von 2020 (33,76 Prozent), die SPD (30,09) legt leicht zu. Vom prozentualen Ergebnis können die Kandidaten der SPD indes nicht profitieren: Alle drei Direktmandate gehen an die CDU.

Die größten Zugewinne verzeichnet die AfD (plus 11 Prozent), die Grünen stürzen von 20,23 auf 7,44 Prozent ab. Die FDP verliert 2 Prozent, die Linken können im gleichen Umfang zulegen, die Gemeinschaft der Freien Wähler (FWG Mühlenkreis) legt leicht zu (von 4,14 auf 4,75 Prozent). 

++ 19:53 Uhr - Ausgang der Kreistags- und Bürgermeisterwahl offen ++

Nach 9 von 22 Schnellmeldungen ist die Kreistagswahl auf dem Stadtgebiet von Lübbecke ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen SPD (33,22 Prozent) und CDU (32,60). Auch der Ausgang der Bürgermeisterwahl scheint völlig offen. Nach erst 3 von 22 Ergebnissen führt der Kandidat von SPD, Grünen, FDP und Lübbecke Konkret Philipp Knappmeyer mit 54,37 Prozent der Stimmen vor Bent-Maria Grote (CDU, 45,63).

++ 19:10 Uhr - Erste Schnellmeldung sieht Ruth Schürmann bei Kreistagswahl vorn ++

Am schnellsten gezählt hat das Wahlvorstands-Team des Stimmbezirks 021. In der Bürgerbegegnungsstätte Stockhausen liegt Ruth Schürmann bei der Kreistagswahl mit 52,45 Prozent der abgegebenen Stimmen vor ihrer Mitbewerberin Anja Kittel von der CDU (18,63 Prozent).

Kreisweit führt die CDU aktuell (nach 174 von 332 Ergebnissen) mit 31,45 Prozent vor der SPD (26,41) und der AfD (18,91).

++ 18:14 Uhr - Der Wähler, das unbekannte Wesen ++

Politik- und Parteienforscher beobachten im Zusammenhang mit dem Wählerverhalten verschiedene Trends, die auch für die Parteien und Wählergruppierungen in Lübbecke den Ausschlag über Erfolg oder Misserfolg geben könnten (Quelle u.a. Bundeszentrale für politische Bildung).

Die wahlsoziologische Forschung unterscheidet bei den Einflussfaktoren zwischen sogenannten „Langfristdeterminanten“ (gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen, insbesondere die Wirtschafts- und Sozialstruktur, das politische Institutionensystem und die Medienlandschaft, sozialstrukturelle Verankerung der Wähler in Primär- und Sekundärumwelten sowie die Parteiidentifikation und politisch-ideologische Grundorientierungen) und Kurzzeiteinflüssen. Zu letzteren zählen politisch-situative wie politisch-konjunkturelle Einflussfaktoren, etwa das Kandidaten- und Programmangebot der Parteien und strittige Sachthemen während des Wahlkampfes.

Parteiidentifikation ist nach Einschätzung der meisten Politikforscher klar auf dem Rückzug. Der Anteil der Wechselwähler hat sich von circa 15 Prozent in den 1970er-Jahren auf rund ein Drittel ab der Bundestagswahl von 2005 mehr als verdoppelt. Die Zeiten, da sich insbesondere SPD und CDU mit einiger Sicherheit darauf verlassen konnten, dass in ihren Milieus nach der politischen Farbenlehre „durchgewählt“ wurde, sind demnach fast überall vorbei.

Zwischen zwei Wahlen, die fünf Jahre auseinanderliegen, findet im Durchschnitt aller Wohngegenden ein Austausch von beinahe einem Fünftel der Bevölkerung statt. Dabei spielt natürlich Migration eine Rolle, aber nicht die entscheidende. Vielmehr steckt dahinter eine rasante gesellschaftliche Mobilitätsentwicklung.

Diese Entwicklung ist in Lübbecke unter anderem bei der Ratswahl 2020 sichtbar geworden, als die Volksparteien sich gegenseitig vermeintlich als „sicher“ einzuschätzende Direktmandate abnahmen. So holte Hans-Martin Berger für die CDU den traditionell „roten“ Wahlbezirk 3 (Blasheim) und im Gegenzug Katia Bahari für die SPD den einstmals als uneinnehmbare Festung der Christdemokraten geltenden Wahlbezirk 13.

Stärker denn je votieren Wähler auf Basis retrospektiver Erfahrungen und „Kosten-Nutzen-orientiert“. In der Wahlentscheidung geht es folglich verstärkt um Bestätigung oder Abwahl, aber auch um die Artikulation von Protest durch Wahlenthaltung sowie um die Unterstützung und Wahl neuer Parteiangebote, die die „Repräsentationslücken“ der etablierten Parteien zunehmend erfolgreich auszufüllen vermögen.

Für diese Trends sehen Politikforscher vielfältige Ursachen: Neben einer diffusen Politik-, Politiker- und Parteienverdrossenheit und einer unter anderem darin begründeten rückläufigen Wahlbeteiligung, die die Wahrscheinlichkeit für Überraschungen erhöht, sind es vor allem die Zersplitterung und Volatilität des Parteiengefüges sowie gesamtgesellschaftliche Tendenzen, die einstmals Stabiles mehr und mehr wackelig erscheinen lassen.

Je weniger Kommunalwahlen von polarisierenden örtlichen Sachthemen überlagert sind, desto mehr rückt die Kandidatenorientierung in den Vordergrund. Die öffentliche Bekanntheit und die Rezeption einer Kandidatin oder eines Kandidaten hinsichtlich ihr oder ihm zugemessener Kompetenzen, Vertrauens- und Sympathiewerte werden zunehmend entscheidend.

Parteien reagieren darauf unterschiedlich, was ihre Schwerpunktsetzung angeht. Fast alle eint aber, dass Plakate, Drucksachen und Online-Auftritte zunehmend professionalisiert daherkommen, und mehr denn je setzen Wählkämpfer auf Soziale Netzwerke, um ihre Bekanntheit zu steigern und ihre Botschaften zu vermitteln. Zudem ist ein Trend zu beobachten, Wahlkreise und Ersatzlisten „strategisch“ zu besetzen, um die Chancen auf Direktmandate zu erhöhen.

Wie gut das den jeweiligen Wahlkämpfenden in Lübbecke gelungen ist: Der weitere Abend wird’s weisen.

++ 18:05 Uhr - Feste Regeln: Das Auszählungs-Prozedere ++

Bei der Auszählung der Stimmen ist in jedem Wahlraum ein festgelegter Ablauf einzuhalten: Zunächst sind zwei Zahlen zu ermitteln, nämlich erstens die der Wähler (anhand der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis plus die Anzahl der eingenommenen Wahlscheine), zweitens die tatsächliche Zahl der in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel.

Danach folgt die Sortierung der entnommenen Stimmzettel auf drei Stapel: eindeutig gültige Stimmzettel (A), zweifelsfrei ungültige (leere, ungekennzeichnete) Stimmzettel (B) und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben („Dubiose“, C). Diese Stimmzettel werden extra gelegt und von einem Beisitzer in Verwahrung genommen. Über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit muss letztlich der Wahlvorstand gemeinsam Beschluss fassen.

Nach der Sortierung erfolgt die Ermittlung der Anzahl an gültigen und ungültigen Stimmen anhand der Stapel A und B sowie schließlich gegebenenfalls Beschlussfassung über die Zuordnung der Stimmen im Stapel C.

Erst danach erfolgt die eigentliche Zählung der auf die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten entfallenen Stimmen, und zwar in der Reihenfolge Kreistag, Bürgermeister, Rat.

++ 18:01 Uhr - Wahllokale geschlossen, Auszählung beginnt ++

Wer’s bis jetzt nicht geschafft hat, der braucht nicht mehr. Alle 22 Wahlräume sind geschlossen, die Auszählung hat begonnen. Mit ersten Schnellmeldungen wird erfahrungsgemäß ab 19 Uhr gerechnet und recht bald danach auch schon mit stabilisierten Trends – zumindest bei der Kreistagswahl, die als erste ausgezählt wird.

Zur Kommunalwahl 2020 mussten die Stimmbezirke aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu „zugeschnitten“ worden. Weil nunmehr in jedem Wahllokal vergleichbar viele Wahlzettel auszuzählen sind, darf damit gerechnet werden, dass die einzelnen Schnellmeldungen in höherer Frequenz und insgesamt schneller eintrudeln, als es früher der Fall war, da es noch „kleine“ und „große“ Stimmbezirke gab.

++ 17:31 Uhr - Offenbar viele ungültige Briefwahlstimmen ++

Nach Rückmeldungen aus den Lübbecker Briefwahlvorständen, aber auch aus anderen Kommunen des Kreises, hat es bei der Briefwahl offenbar gehäuft Missverständnisse darüber gegeben, wie mit den Stimmzetteln zu verfahren ist – trotz der mit jedem Wahlschein gelieferten ausführlichen Erklärung.

Mehrere Wahlscheine waren demnach mit Hinweisen versehen, die darauf schließen lassen, dass mehrere verschiedene Stimmzettelumschläge erwartet wurden. Schätzungsweise mehr als 100 Briefwähler haben jedenfalls nicht korrekterweise alle drei Stimmzettel in den (blauen) Stimmzettelumschlag gesteckt und diesen dann verschlossen, sondern nur den (ebenfalls blauen) Stimmzettel für die Wahl zum Rat ­– und einen oder beide übrigen (Kreistags- bzw. Bürgermeisterwahl) lose dem Wahlschein beigefügt.

Weil diese nicht ordnungsgemäß abgegebenen Stimmen wegen der Zuordenbarkeit zur wählenden Person nicht als gültig gezählt werden dürfen, erwartet das Wahlamt Abweichungen bei der Wahlbeteiligung zwischen den einzelnen Wahlen.

++ 17:00 Uhr - Endspurt! ++

Wer noch über Lübbeckes kommunalpolitische Zukunft mitbestimmen will, dem bleibt eine Stunde, bis die Wahllokale schließen. Entscheidend ist dabei nicht der Moment der Stimmabgabe, sondern des Einfindens im beziehungsweise am Wahlraum. Laut § 60 der Bundeswahlordnung wird das Ende der Wahlzeit durch den Wahlvorsteher offiziell bekanntgegeben. Alle Wahlberechtigten, die sich vor Ablauf der Wahlzeit im Wahllokal oder aufgrund von Platzmangel davor befinden, dürfen noch ihre Stimme abgeben.

++ 16:58 Uhr - 5.237 Briefwähler ++

Die offizielle, an den Kreis gemeldete Anzahl der eingegangenen Wahlbriefe beträgt 5.237. Rund ein Viertel aller Wahlberechtigten hat damit von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Die Wahlbeteiligung knackt damit die 55-Prozent-Marke. 

++ 16:49 Uhr - Briefwahl geschlossen, Wahlbeteiligung bei 54,5 Prozent ++

Aktuelle Wasserstandsmeldung zur Wahlbeteiligung: Bis 16 Uhr haben 6.433 Wahlberechtigte ihre Stimme(n) in einem der 22 Wahlräume abgegeben, 1.234 mehr als zum selben Zeitpunkt bei der Kommunalwahl 2020. Zusammen mit (bislang gezählten) 5.129 Wahlbriefen ergibt sich ein Zwischenstand bei der Wahlbeteiligung von 54,5 Prozent. Sie liegt damit schon jetzt über der amtlich festgestellten Wahlbeteiligung von 2020 um 18 Uhr (52 Prozent).

Weil um 16 Uhr die Annahmefrist für Wahlbriefe abgelaufen ist, wird in Kürze auch die endgültige Zahl der Briefwähler feststehen.  

++ 14:49 Uhr - Heute Abend noch nichts vor? ++

Im Volksmund heißen sie alle „Wahlpartys“, auch wenn naturgemäß immer manche mehr zu feiern haben als andere. Trotzdem ist der Wahlabend für Parteien und Wählergruppen der Abschluss einer arbeitsintensiven und nervenaufreibenden Zeit, zu dem die meisten ihre Mitglieder und Anhänger einladen, frei nach dem Motto: Geteilte Freude ist doppelte Freude, geteiltes Leid ist halbes Leid.

Auf parteipolitisch neutralem Boden spielt sich das Angebot der Stadt Lübbecke ab: In der „Kantine“ neben dem Großen Sitzungssaal im zweiten Stock des Rathauses kann die Auszählung live verfolgt werden, und in der jüngeren Vergangenheit war es zumeist dieser Ort, an dem der erfolgreiche Bürgermeisterkandidat die Glückwünsche seines unterlegenen Kontrahenten beziehungsweise seiner Kontrahentin entgegengenommen hat.

Im weiteren Verlauf des Abends trennen sich dann die Wege. Die SPD trifft sich im „Blue Mojo“ am Markt, die CDU im Restaurant „Am Kamin“ an der Niedernstraße und Lübbecke Konkret im „Fuchsbau“ an der Sonnenbrinkstraße in Blasheim. Weitere Wahlpartys sind uns nicht bekannt.

++ 13:54 Uhr - Wann ist eine Stichwahl erforderlich? ++

Eine Stichwahl wird dann nötig, wenn keiner der Kandidaten für das Bürgermeisteramt im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit von über 50 Prozent der Stimmen erzielt. Ein solcher Ausgang ist dort relativ wahrscheinlich, wo es mehr als zwei Bewerber gibt, die Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin werden wollen. So treten in Espelkamp drei Kandidaten an, in Hüllhorst fünf und in Preußisch Oldendorf sogar sechs.

In den übrigen Städten und Gemeinden des Altkreises (Stemwede, Rahden und Lübbecke) sind es jeweils nur zwei Kandidaten. Eine Stichwahl würde in dieser Konstellation nur in dem kuriosen Fall erforderlich, dass beide Bewerber auf exakt die gleiche Stimmenanzahl kämen. Dann würde am 28. September ein zweiter Wahlgang erfolgen.

Und für alle Freunde theoretischer Überlegungen: Wenn auch die Stichwahl mit einer Stimmengleichheit endete, würde kein drittes Mal gewählt. Dann entschiede das Los darüber, welcher von beiden Kandidaten neuer Bürgermeister wird.

++ 12:29 Uhr - Wer will, wer hat noch nicht? ++

Beim um 12 Uhr erhobenen Zwischenstand aus den Wahllokalen zeichnet sich eine gute Wahlbeteiligung ab: Demnach haben bis heute Mittag 2.929 Wahlberechtigte ihre Stimme(n) abgegeben, rund 500 mehr als zum selben Zeitpunkt vor fünf Jahren. Dazu kommen nochmal knapp 5.000 Briefwählerinnen und Briefwähler. Damit liegt die Wahlbeteiligung aktuell bei rund 37 Prozent.

++ 8:27 Uhr - Gültig oder nicht? Das Kreuz mit dem »eindeutigen Wählerwillen« ++

Für die zahlreichen Briefwählerinnen und -wähler kommt diese Information wohl zu spät, aber wer noch persönlich wählen gehen möchte, findet nachfolgend eine Einordnung zu der Frage, was einen Stimmzettel ungültig machen könnte (Quelle: bundeswahlleiterin.de).

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Wann von einem nicht eindeutigen Wählerwillen oder einem unzulässigen Zusatz beziehungsweise Vorbehalt auszugehen ist, ist stets im Einzelfall durch den Wahlvorstand zu beurteilen.

Bei der Stimmabgabe muss durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. Nicht zwingend erforderlich ist somit, dass ein Kreuz im vorgesehenen Kreis erfolgt. In der Regel werden auch andere Symbole (zum Beispiel Punkt, Haken, Doppelkreuz und ähnliches) als zulässig erachtet. Auch die Kennzeichnung außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises macht eine Stimmabgabe nicht zwangsläufig ungültig, sofern deutlich erkennbar ist, welcher Wahlvorschlag gekennzeichnet wurde.

Jegliche eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind – weil nicht neutral – unzulässig und führen zur Ungültigkeit. Kennzeichnungen mit einem Smiley-Gesicht oder ähnlichen Symbolen können ebenfalls zur Ungültigkeit führen, da diese Symbole in der Regel mehrdeutig sind und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen können.

Ein Stimmzettel ist zudem ungültig, wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist unter Zusatz jede über die zulässige Abstimmungskennzeichnung hinausgehende die Stimmabgabe betreffende verbale Beifügung auf dem Stimmzettel zu verstehen. Erforderlich ist dabei nicht, dass sie Unklarheit über den Wählerwillen hervorruft. Auch Beifügungen, deren Bedeutung eindeutig ist, können unter Umständen die Stimmabgabe ungültig machen. Denn die Stimmabgabe soll sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken.

Zu den unzulässigen Zusätzen oder Vorbehalten zählen allgemeine kritische Anmerkungen neben der Kennzeichnung, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe sowie Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl.

Rechtlich relevant sind in jedem Fall solche Beifügungen, die das Wahlgeheimnis gefährden oder den ordnungsgemäßen Wahlablauf stören können, so etwa Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler. Wer einen gültigen Stimmzettel abgeben möchte, sollte ihn also tunlichst nicht unterschreiben.

++ 8:15 Uhr - Immer mehr Post von Wählerinnen und Wählern ++

Noch bevor um 18 Uhr die Wahllokale schließen, wird es für die Briefwahlvorstände im Rathaus eine Menge Umschläge zu öffnen geben. Stand Freitagmittag haben bereits 4.718 Wahlberechtigte im Vorfeld ihre Stimme(n) abgegeben, entweder persönlich im städtischen Wahlbüro oder aber per Brief. Noch bis 16 Uhr werden im Rathaus Wahlbriefe angenommen.

Verwaltungen und Politikforschung beobachten einen sich seit Jahrzehnten verstärkenden Trend zur Briefwahl. Während bei der Einführung zur Bundestagswahl 1957 noch bescheidene 4,9 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme per Brief abgaben, waren es 2017 bereits 28,6 Prozent. Ihren bisherigen Höhepunkt erlebte die Entwicklung bei der Bundestagswahl 2021. Auch befördert durch COVID-19 gaben bundesweit mit 47,3 Prozent beinahe die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme per Briefwahl ab - ein beispielloser Zuwachs von 18,7 Prozentpunkten gegenüber 2017.

Alle fristgerecht eingetroffenen Wahlbriefe werden gesammelt und bis zum Wahltag unter Verschluss gehalten. An diesem werden sie an den jeweils zuständigen Briefwahlvorstand verteilt. Ein Briefwahlvorstand muss grundsätzlich für mindestens 50 Wahlbriefe zuständig sein. Die Räume, in denen die Wahlbriefe geöffnet werden, sind – wie alle anderen Wahlräume auch – öffentlich zugänglich. Wer möchte, kann das gesamte Briefwahlgeschehen in der Stadtverwaltung verfolgen.

Die Briefwahlvorstände öffnen ab nachmittags die Wahlbriefe und prüfen, ob die darin enthaltenen Wahlscheine gültig sind. Ist das der Fall, werden diese und die verschlossenen Stimmzettel-Umschläge getrennt und letztere in die Wahlurne geworfen, sodass niemand nachvollziehen kann, wer wie gewählt hat. Ist die Wahlzeit beendet, werden die Briefwahl-Urnen per Kurier in die jeweiligen Stimmbezirke gebracht und dort zusammen mit den Stimmen aus der Präsenzwahl öffentlich ausgezählt.

++ 8:00 Uhr - Wahllokale geöffnet ++

Los geht’s! In diesen Minuten öffnen die 22 Wahlräume im Stadtgebiet. Rund 220 Wahlhelferinnen und -helfer unterstützen das Wahlamt um Jasmin Detering bei der Durchführung des Urnengangs. Wahlleiter ist Finanzdezernent Dirk Raddy. 21.200 Wahlberechtigte sind aufgerufen, den neuen Rat der Stadt Lübbecke, einen neuen Bürgermeister und ein neues Kreisparlament zu wählen.

Einen umfangreichen Vorbericht zur Wahl unter anderem mit Informationen zu den antretenden Parteien beziehungsweise ihrer Kandidatinnen und Kandidaten gibt es hier. Eine komplette Übersicht aller durch den Wahlausschuss der Stadt Lübbecke bestätigten Wahlvorschläge finden Sie hier.

++ 6:39 Uhr - Guten Morgen ++

...aus dem Rathaus. Die letzten Vorbereitungen sind angelaufen, und in knapp eineinhalb Stunden öffnen die Wahllokale.