Vorschlagsverfahren für Neuwahlen des Seniorenbeirats angelaufen
Wahlversammlung Anfang Januar geplant | Listen sind bis zum 1. Dezember einzureichen
Lübbecke. Mit Beginn der neuen Ratslegislatur steht turnusmäßig auch die Neuwahl des Seniorenbeirats der Stadt Lübbecke an. Dazu ruft die Stadt Lübbecke auf, Delegierte für die Wahlversammlung zu benennen. Das Verfahren läuft bis Anfang Dezember, Vorschlagslisten gibt es ab sofort in der Stadtverwaltung. Die Delegiertenversammlung ist für Anfang Januar geplant.
Der Seniorenbeirat versteht sich als Anwalt aller älteren Menschen in Lübbecke. Er entwickelt Ideen zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und berät den Rat der Stadt und dessen Ausschüsse, Verwaltung, Verbände und sonstige Träger von Altenhilfemaßnahmen. Er hat das Recht, Anträge und Anfragen an den Rat der Stadt zu stellen, die ältere Menschen in unserer Stadt betreffen. Darüber hinaus entsendet er in verschiedene Ausschüsse sachkundige Einwohner.
In den Seniorenbeirat gewählt werden können Delegierte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Jede Altentagesstätte, jeder Seniorenclub, jede Seniorenvereinigung und -vertretung, Partei im Sinne von Artikel 21 Grundgesetz und Wählergruppe im Sinne des Kommunalwahlgesetzes kann pro 25 Mitglieder oder Besucherinnen und Besucher eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden. Die Vorschlagslisten müssen von 25 Menschen unterschrieben sein, die ebenfalls 60 oder älter sind. Wer keiner Institution angehört, hat die Möglichkeit, sich selbst oder eine anderen als Delegierten vorzuschlagen. Auch hierfür müssen 25 Unterschriften vorliegen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Seniorenbeirat acht Mitglieder an, die als Vertreterinnen oder Vertreter der Altentagesstätten, Seniorenclubs, Seniorenvertretungen, Parteien oder Wählergruppen oder als Einzelbewerber gewählt werden sowie einer Vertreterin oder ein Vertreter der Altenheimbeiräte aus den Lübbecker Altenpflegeheimen.
Als beratende Mitglieder gehören dem Seniorenbeirat zudem je eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lübbecke an.
Vordrucke für Entsendungsvorschläge sind im Lübbecker Rathaus, Kreishausstraße 2-4 erhältlich, können hier als PDF-Dokument heruntergeladen oder telefonisch unter (0 57 41) 276 -161 angefordert werden. Sie sind ausgefüllt bis zum 1. Dezember bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die so bestimmten Delegierten wählen danach in einer öffentlichen Versammlung, die für den 8. Januar 2026 vorgesehen ist, aus ihrer Mitte die acht stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirates und deren Stellvertreter.
Fragen zum Wahlverfahren beantwortet die Stadtverwaltung unter der angegebenen Telefonnummer.