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Fristen und Abläufe zur Bundestagswahl

Straffer Zeitplan für vorgezogene Bundestagswahl

Seit Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt hatte, am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage stellen zu wollen, bereiten sich alle zuständigen Stellen auf eine vorgezogene Bundestagswahl vor. Hinter dem reibungslosen Ablauf aller notwendigen Schritte steht ein Zeitplan, der deutlich straffer ist als sonst bei Wahlen üblich. So erfolgte bereits im Dezember die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch Bekanntmachung im Amtlichen Kreisblatt.

Bekanntmachungen der Stadt Lübbecke

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl 2025

Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 2025

Stimmzettel

Am 24. Januar tagt der Kreiswahlausschuss, in der darauffolgenden Woche der Landes- und Bundeswahlausschuss. Hier wird über die Zulassung der Wahlvorschläge, die auf den Stimmzetteln stehen sollen, entschieden. Erst danach, also Ende Januar, können die Stimmzettel für die einzelnen Wahlkreise den Beschlüssen entsprechend bestellt und gedruckt werden. Alle Wahlbüros sollen in der folgenden Woche, spätestens am 7. Februar, vorab zunächst ein Viertel der Unterlagen und schließlich bis Montag, 17. Februar, die gesamten Stimmzettel geliefert bekommen.

Stimmabgabe am Wahltag

Die Wahllokale sind am Wahltag wie üblich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes im wahlfähigen Alter, also ab 18 Jahren, sind am Sonntag, 23. Februar, aufgerufen, im Wahllokal ihres Wahlbezirkes ihre Stimme zur Bundestagswahl abzugeben. „Demokratie lebt von der Stimme jeder und jedes Einzelnen, deshalb setzen wir alles daran, diese Wahl auch unter den besonderen Umständen reibungslos und erfolgreich durchzuführen“, sagt Kreiswahlleiterin Nicole Streitz stellvertretend für alle, die beim Kreis ebenso wie in den Städten und Gemeinden für die Wahlen zuständig sind und auch während der Feiertage in regelmäßigem Austausch standen.

Regelungen zur Briefwahl

Wer am Wahltag absehbar verhindert ist, hat die Möglichkeit, im Vorfeld auf Briefwahl auszuweichen. „Wir bitten darum, sorgfältig zu prüfen, ob Sie tatsächlich von der Briefwahl Gebrauch machen müssen. Wer am Wahltag wählen gehen kann, sollte dies auch tun“, so die Kreiswahlleiterin weiter. Eigentlich ist die Briefwahl insbesondere dazu gedacht, älteren oder nicht mobilen Menschen ebenfalls die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Bei dieser Wahl werden mehrere Möglichkeiten eingeräumt, aber auch hier sind die Zeiträume erheblich kürzer als üblich.

Briefwahl online beantragen
oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen.

Die Briefwahlunterlagen können zwar bereits nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, das heißt frühestens ab 13. Januar, beantragt werden. Die Kommunen können die Briefwahlunterlagen jedoch aufgrund der für die Stimmzettel geltenden Liefertermine voraussichtlich erst ab dem 10. Februar an die Wählerinnen und Wähler versenden. Die Wahlbriefe müssen dann bitte möglichst zügig an die Rathäuser zurückgeschickt werden.

Abholung im Rathaus / Stimmabgabe im Rathaus

Die Unterlagen können auch direkt in den Rathäusern abgeholt werden. Bei dieser Gelegenheit kann auch direkt im Rathaus per Briefwahl gewählt werden. Wählerinnen und Wähler sollten dafür vorzugsweise die Kalenderwoche 8 (ab dem 17. Februar) nutzen. Hintergrund: Wegen der engen Lieferfristen sind die Stimmzettel ohnehin erst ab dem 10. Februar verfügbar und werden dann zunächst für den Versand der Briefwahlunterlagen benötigt.

Um einen reibungslosen Ablauf mit möglichst wenig Wartezeiten zu gewährleisten, werden die Servicezeiten des Wahlbüros im Lübbecker Rathaus in der 8. KW ausgeweitet. Von Montag bis Donnerstag (17. - 20. Februar) öffnet das Wahlbüro jeweils von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie am Freitag (21. Februar) von 8 bis 15 Uhr. Letztere Schließzeit entspricht der geänderten Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gemäß § 27 Abs. 4 S. 1 BWO.

Einwurf im Rathaus

Wer seine Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt und zugesandt bekommen hat, kann sie entweder mit der Post zurückschicken oder die Briefwahlunterlagen im Rathaus abgeben oder am Rathaus einwerfen. Das Rathaus hat einen 24-Stunden-Briefeinwurf, der auch hierfür genutzt werden kann.

Wichtig: Die fristgerechte Rücksendung der Wahlbriefe liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Nur Wahlbriefe, die am Wahltag 23.2. bis 18 Uhr im Rathaus vorliegen, können berücksichtigt werden.

Auch wer Briefwahlunterlagen beantragt und erhalten hat, hiervon jedoch keinen Gebrauch macht, kann am Wahlsonntag in einem Wahllokal seines Wahlkreises wählen gehen. Es muss lediglich der Wahlschein und Personalausweis mitgebracht werden. Nur Stimmzettel, die am Wahltag 23.2. bis 18 Uhr vorliegen, können berücksichtigt werden. Wem der Weg über die Briefwahl hierfür letzten Endes doch zu knapp erscheint, hat so die Möglichkeit, den Wahlbrief doch noch im Wahlbüro/Rathaus abzugeben.

Kreishaus am Wahlabend geöffnet

Am Wahlabend der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 ist das Kreishaus des Kreises Minden-Lübbecke, Portastraße 13 in Minden, ab 17.30 Uhr für interessierte Besucherinnen und Besucher geöffnet. Dort können sie die aktuellen Hochrechnungen und Wahlergebnisse mitverfolgen.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.minden-luebbecke.de. Dort wird am Sonntagabend auch das Wahlergebnis zu finden sein.